In diesem Jahr gibt es eine Gesetzesänderung in der Fahrausbildung für Motorradfahrer.
Neben der bestehenden Ausbildung A1 besteht die Möglichkeit unter folgenden Voraussetzungen eine verkürzte Ausbildung B 196 für das Fahren eines Motorrades, ( Hubraum 125cm3 /11KW ), innerhalb Deutschlands zu erlangen.
Die Ausbildung umfasst min 4 x 90 Minuten Theoretischen Unterricht und min 5 x 90 Minuten Praktischen Unterricht. Es erfolgt keine Prüfung.
Voraussetzungen:
1. Mindestens 25 Jahre alt sein.
2. Mindestens 5 Jahre ununterbrochen einen deutschen Führerschein der Klasse B besitzen.
3. Den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Fahrerschulung s.o. durch den Fahrlehrer erbringen.
4. Zwischen Fahrschulung und dem Eintrag durch das Straßenverkehrsamt, darf max 1 Jahr liegen.
Sollte ich Dein Interesse am Motorrad fahren geweckt haben, würde ich mich freuen Dich bald in meiner Fahrschule begrüßen zu dürfen.
LG Carsten