Info Gesetzesänderung auch für die Roller AM -Ausbildungsklasse
Das Landeskabinett NRW hat die Herabsetzung des Mindesalters für den Besitz des Roller AM Führerscheines (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h )
von 16 Jahren auf 15 Jahren herabgesetzt.
Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit der abschließenden theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung (siehe Führerscheine Klasse AM ) bleibt wie bisher bestehen.
Künftig habt ihr also die Wahl mit 15 Jahren eine Mofa ( Höchstgeschwindigkeit 25 km/h ) oder einen AM- Roller (Höchgeschwindigkeit 45 km/h ) zu fahren.
Gerne berate ich Dich und Deine Eltern.
LG Carsten