Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e
Mindestalter 15 Jahre
Beschreibung
Ausbildung kann ein halbes Jahr vor dem gesetzlichen Mindestalter begonnen werden
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e
Mindestalter 15 Jahre
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang (Doppelstunden zu je 90 Min.) | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
---|---|---|
Gesamt | 14 | 8 |
ohne | mit | |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |