Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger von mehr als 0.75t
Mindestalter 18 Jahre
Beschreibung
Ausbildung kann ein halbes Jahr vor dem gesetzlichen Mindestalter begonnen werden
Vorbesitz Führerschein Klasse B erforderlich
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
- einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter 18 Jahre
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
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Gesamt | 5 |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |